🛡️ Jugendschutz & Muttizettel
🔞 Einlass ausschließlich ab 16 Jahren
Für unsere beiden Abendveranstaltungen gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Personen unter 16 Jahren erhalten keinen Einlass – auch nicht in Begleitung eines Elternteils oder einer erziehungsbeauftragten volljährigen Person und auch nicht mit Muttizettel.
Für Jugendliche von 16 bis 17 Jahren
Ohne Begleitung dürft ihr unsere Abendveranstaltungen grundsätzlich bis 24:00 Uhr besuchen. Wer länger bleiben möchte, benötigt die Begleitung eines Elternteils oder einer wirksam erziehungsbeauftragten volljährigen Person.
Eine schriftliche Erziehungsbeauftragung („Muttizettel“) kann die Beauftragung nachweisen. Die volljährige Begleitperson muss tatsächlich anwesend sein und die Aufsicht übernehmen. Ein Muttizettel allein reicht nicht aus.
🪪 Ausweiskontrolle am Einlass
Wir kontrollieren beim Einlass das Alter unserer Gäste. Bitte haltet einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit.
Für 16- und 17-Jährige sind Bier, Wein und Sekt nach den gesetzlichen Bestimmungen erlaubt. Spirituosen und spirituosenhaltige Mischgetränke sind erst ab 18 Jahren erlaubt.
Wichtig: Ein Muttizettel oder die Begleitung einer volljährigen Person ändert nichts an den gesetzlichen Altersgrenzen für alkoholische Getränke.
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Weitere Informationen: § 5 JuSchG · § 9 JuSchG